Die Wegstrecke ist an Hand des Routenplaners des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der auf der Internetseite desBundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Verfügung steht, oder an Hand des Routenplaners „Von A nach B‘ der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH zu ermitteln. Die Verwendung gleichartiger Routenplaner oder Software ist zulässig, sofern die mittels dieser Pro- gramme berechneteFahrstrecke nachweislich nicht mehr als geringfügig von jener Fahrstrecke, die sich bei Heranziehung des Routenplaners des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie oder des Routenplaners „Von A nach B“* der Verkehrsverbund OstRegion (VOR) GmbH ergibt, abweicht.